Sonderpädagogischer Förderbedarf
Was ist ein sonderpädagogisches Beratungsgutachten?
|
Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in die Helene-Grulke-Schule sind 1. Die Zuweisung durch die Schulbehörde in Verden Voraussetzung hierfür ist ein sonderpädagogisches Gutachten, das die Notwendigkeit der Beschulung in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung feststellt. Dieses Gutachten wird in enger Kooperation mit den Eltern von einer Förderschullehrkraft erstellt. Das Gutachten beschreibt Stärken und Schwächen eines Kindes, formuliert Ziele einer sonderpädagichen Förderung und macht Vorschläge für die am besten geeignete Schule. Für Kinder, die zum kommenden Sommer eingeschult werden, findet diese Überprüfung in der Zeit vor den Osterferien statt. 2. Die Übernahme der Kosten durch das zuständige Sozialamt. In der Regel haben Sie damit nichts zu tun, sondern dies wird von der Schule aus bearbeitet. Die Finanzierung ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Sie zahlen nicht für die Beschulung Ihres Kindes. Lassen Sie sich bitte also nicht abschrecken. Bei all diesen Formalien begleiten und beraten wir Sie und erledigen die nötigen Maßnahmen. |



